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Verlustrücktrag,§ 10d EStG,§ 15a EStG

Im Wj. 2020 entsteht in einer GmbH & Co. KG ein Verlust i.H.v. 100 T€. Es sind zwei natürliche Personen als Kommanditisten beteiligt. Komplementär ist eine GmbH. Der Verlust ist im Jahr 2020 in voller Höhe verrechenbar, da die Kapitalkonten über 100 T€ positiv sind. Wäre ein Verlustrücktrag nach § 10d EStG nach 2019 möglich, um die dortigen Gewinne bei der Versteuerung zu verringern?
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