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Lebensversicherung,Besicherung Altvertrag,§ 21 EStG

Mandant A besitzt eine Lebensversicherung (Altvertrag), welche in drei Jahren fällig wird. Für eine private Investition (kein Bezug zu den Einkunftsarten) soll ein Darlehen aufgenommen werden, als Sicherheit soll das o.a. Darlehen dienen. Ist diese Besicherung steuerschädlich?
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