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Grundstück,Veräußerung

L. hat ein bebautes Grundstück vor elf Jahren erworben. Vor acht Jahren hat der das daneben liegende Grundstück hinzuerworben. Aus bautechnischen Gründen musste L. die beiden Grundstücke vereinigen. Mittlerweile besteht nur noch ein Grundbuchblatt für die ehemals zwei selbständigen Grundstücke. L. fragt, ob er nun zur Vermeidung eines privaten Veräußerungsgeschäfts insgesamt abwarten muss, bis auch zehn Jahre seit Anschaffung des ehemals zweiten Grundstücks vergangen sind. Welche Alternativüberlegungen gibt es, falls tatsächlich dem Grunde nach abgewartet werden müsste?
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