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Einkommensteuer,BHKW,Betriebsvorrichtung

Die A-GmbH & Co. KG errichtet einen Geschäftsbau und verschiedene Wohnbauten, um diese später zu vermieten; weiterhin wird ein Blockheizkraftwerk erworben, um die Gebäudeteile zu heizen. Gilt hierbei das BHKW als Gebäudebestandteil? Wann kann man von einer Betriebsvorrichtung ausgehen?
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