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Kommanditist,Sozialversicherungspflichtig,§ 10 EStG

Unser Mandant ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und hat eine Beteiligung von 49 % an einer deutschen GmbH & Co. KG. Für diese GmbH & Co. KG ist er im Rahmen eines Minijobs tätig – sozialversicherungspflichtig – und gilt als abhängig beschäftigt. Aufgrund seiner Kommanditistenstellung sind jedoch sowohl das Bruttogehalt als auch die „Arbeitgeber-“Kosten (insbesondere Rentenversicherung) als Sonderbetriebseinnahmen und entsprechend als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in seiner Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Können diese „Arbeitgeber-“Kosten, die ja als Sonderbetriebseinnahme auch versteuert werden, als Sonderausgaben i.S.d. §§ 10 ff. EStG geltend gemacht werden?
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