Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 31 Satz 4 EStG,§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG,Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs im Ausnahmefall der Ausschlussfrist

Der Steuerpflichtige A hat bisher für seine unter 18 Jahre alten Kinder kein Kindergeld beantragt, da er davon ausging, dass aufgrund seines Einkommens der Ansatz der Kinderfreibeträge günstiger ist. Meines Erachtens war bisher aber zwingend das Kindergeld zu beantragen, da im Rahmen der Günstigerpüfung (§ 31 EStG) der Anspruch auf Kindergeld – unabhängig von der tatsächlichen Antragstellung oder Zahlung – gegengerechnet wurde. Im o.g. Fall wurde die tarifliche Einkommensteuer daher stets um den Kindergeldanspruch erhöht, obwohl dieses gar nicht gezahlt wurde. Ab dem 18.07.2019 sind die Änderungen des § 31 EStG und des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG zu beachten. 1. Teilen Sie unsere Rechtsauffasung für die Vergangenheit? 2. Was ist dem Mandanten für die Zukunft zu raten? Meines Erachtens muss er zwingend einen Antrag auf Kindergeld stellen. 3. Ist eine Änderung der ESt-Bescheide für die Vergangenheit noch möglich, ggf. wie weit rückwirkend? Hinweis: Die ESt-Bescheide bis 2018 sind bestandskräftig. Wäre der ablehnende Kindergeldbescheid ggf. ein Grundlagenbescheid im Hinblick auf § 31 Satz 5 EStG, der gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu einer Änderung der ESt-Bescheide führen kann?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen