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Heimunterbringung Kind,Steuerermäßigungen,§ 24b EStG

Bei folgendem Sachverhalt für die Steuererklärung 2020 bitten wir um Ihre Mithilfe: Unser Mandant hat einen Sohn, geb. 2004, der vom 1.1.2018 bis zum 30.09.2020 in einer Jugendeinrichtung untergebracht und auch dort gemeldet war. Vor dem 1.1.2018 war das Kind bei unserem Mandanten gemeldet. Ab dem 1.10.2020 ist der Sohn zu seiner Mutter gezogen und in deren Wohnung gemeldet. Unser Mandant hat sowohl das Kindergeld als auch eine Zuzahlung bis 09/2020 an die Einrichtung geleistet. Frage 1: Sind das außergewöhnliche Belastungen oder Kinderbetreuungskosten (über 14 Jahre)? Frage 2: Welche Unterlagen benötigen wir für den Nachweis beim Finanzamt? Frage 3: Wie verhält es sich mit dem Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende bei unserem Mandanten?
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