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Fünftelregelung,§ 34 EStG,Wechsel der Steuerpflicht

Unbeschränkt steuerpflichtiges deutsches Ehepaar hat im Jahr 2021 folgende Einkünfte: Leistungen aus englischem Altersvorsorgevertrag für 61 Jahre alten Ehemann, nichtselbständige Arbeit für 56 Jahre alte Ehefrau. Am 31.12.2021 beendet Ehefrau ihre berufliche Tätigkeit, im Januar 2022 erhält sie von ihrem Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von 257.000 €, ab Februar ober März 2022 soll der deutsche Wohnsitz aufgegeben werden und ein endgültiger Umzug nach Portugal erfolgen. Dann soll auch die Vermietung der bisher selbstgenutzten in Deutschland belegenen Wohnimmobilie erfolgen. Leistungen aus englischem Altersvorsorgevertrag werden offenbar dann nach portugiesischem Steuerrecht versteuert. Frage: Ist es richtig, dass die im Januar 2022 zugeflossene gezahlte Abfindung vor dem Umzug nach Portugal der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht mit zu beantragender Fünftelregelung unterliegt und mit dem Umzug nach Portugal im Februar/März 2022 die beschränkte Steuerpflicht für Mieteinkünfte aus der in Deutschland belegenen Immobilie einsetzt? Sind 2022 in Deutschland zwei Steuererklärungen für unbeschränkte (ca. Januar 2022) und beschränkte Steuerpflicht (ca. ab Februar 2022) abzugeben?
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