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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Reisekosten

Meine Mandantin A hat ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. In Deutschland betreibt sie auch einen Friseursalon in Form eines Einzelunternehmens. Des Weiteren betreibt sie einen Friseursalon auf Mallorca. Sind die Kosten für Flüge Deutschland nach Mallorca und auch zurück als Betriebsausgaben in dem deutschen Salon abziehbar? Alternative: Wie wären die Flugkosten zu behandeln, wenn der Wohnsitz und gewöhnliche Aufenthalt auf Mallorca wäre?
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