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§ 6c EStG,Übertragungsmöglichkeiten,Verfahrensfragen

Einer unserer Mandanten hat als Mitglied einer Erbengemeinschaft ein landwirtschaftliches Betriebsvermögen geerbt. Innerhalb dieser Erbengemeinschaft entfallen ca. 7 % des Vermögens auf unseren Mandanten. Unser/e Frage/Vorhaben gliedert sich in die folgenden zwei Teile: Wir wollen für den Erbteil unseres Mandanten eine §-6c-Rücklage realisieren. Für das geerbte landwirtschaftliche BV soll die §-6c-Rücklage gebildet werden. Dieses soll danach in die bestehende Land- und Forst-GbR unseres Mandanten überführt werden. Unsere erste Frage ist daher, ob es möglich ist, landwirtschaftliches BV (im Umfang des Anteils an der Erbengemeinschaft) auf eine bestehende GbR zu überführen, ohne die §-6c-Rücklage zu negieren? Falls diese Möglichkeit besteht, wollten wir gerne wissen, ob die §-6c-Rücklage im Rahmen der einheitlichen & gesonderten Feststellung für die Erbengemeinschaft als Ganzes zu stellen ist oder ob diese im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2021 nur für unseren Mandanten (über seinen erhaltenen Anteil am Vermögen) zu stellen ist?
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