Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 1 Abs. 1 UStG,§ 2 UStG,FAQ des BMWi,Antragsvoraussetzung Überbrückungshilfe

Unsere Mandantin betreibt seit vielen Jahren ein Einzelhandelsgeschäft für Haarpflegeprodukte in B. Im Jahr 2020 eröffnete sie eine weitere Filiale in D. Bedingt durch die Corona-Pandemie sind die Umsatzerlöse in B sehr stark rückläufig. Trotz dieser Tatsache wird insgesamt mehr Umsatz im Jahr 2020 (durch die Filiale in D) erwirtschaftet als im Vergleichszeitraum 2019. Unsere Einschätzung ist, dass diese Mandantin aufgrund der Umsatzentwicklung nicht im Rahmen der Überbrückungshilfe II (September–Dezember 2020) antragsberechtigt ist. – Ist unsere Sicht der Dinge richtig?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen