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Einkommensteuer,Teilabzugsverbot,AfA und Erhaltungsaufwendungen

Sachverhalt: Es besteht eine Betriebsaufspaltung zwischen der A-GmbH und dem Gesellschafter D. D überlässt das Betriebsgebäude mit Einrichtung an die A-GmbH. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass der Pachtvertrag nicht fremdüblichen Grundsätzen entspricht. Gemessen an den üblichen Mietzins liegt eine teilentgeltliche Überlassung vor (unstrittig). Gemäß § 3c Abs. 2 S. 6 EStG ist in einen vollentgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Auf den unentgeltlichen Teil ist § 3c Abs. 2 EStG anzuwenden (unstrittig). Damit ist auf die Betriebsausgaben, bezogen auf den unentgeltlichen Teil, § 3c Abs. 2 EStG anzuwenden. Vorstehendes wurde im Rahmen der Betriebsprüfung durch den Prüfer umgesetzt. Frage: Sind die Betriebsausgaben, bezogen auf die Anwendung des § 3c EStG, im Besitzunternehmen um die Abschreibung und Erhaltungsaufwendungen zu kürzen? Vgl. Bundesministerium der Finanzen, IV C 6 – S-2128/07/10001 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 23.10.2013 Hier: Rz. 8
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