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GbR,Einbringung,Einzelunternehmen

Zur Mitte des letzten Jahres hat der Vater seinen Sohn in das Einzelunternehmen aufgenommen und eine GbR gegründet. Nun ist der letzte Jahresabschluss des Vaters für 2020 noch zu erstellen (EÜR), und es entstehen hieraus Abschlusskosten 2020. Der GbR-Vertrag enthält keine Ausführungen dazu, wer diese Abschlusskosten zu tragen hat. Frage: Wer muss die Rechnung über den Jahresabschluss des Vaters für 2020 erhalten? Einzelunternehmen oder GbR? Sind es Kosten des Rechtsnachfolgers (GbR)?
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