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Sachentnahmen Gastronom,Einzelaufzeichnung,Pauschbeträge,§ 4 EStG

Die Pauschbeträge für Warenentnahmen würden bei einem meiner Mandanten viel zu hoch ausfallen, alternativ hierzu könnte ja eine Vielzahl von Einzelaufzeichnungen geführt werden. Frage: Wie haben diese Einzelaufzeichnungen konkret auszusehen? Ich habe keinerlei Literatur hierzu gefunden. Gerne können Sie mir auch einfach Literatur hierzu nennen.
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