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Einlage Grundstück,Erwerb durch Schenkung,§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Die Mutter eines Mandanten von mir besitzt eine Halle, die sie an ihren Sohn vermietet. Fertiggestellt wurde die Halle am 01.12.2010, das Grundstück war aber schon 2008 in ihrem Besitz. Somit liegt die Halle außerhalb der Spekulationsfrist. Das Grundstück ist schuldenfrei. Nun möchte sie das Grundstück auf ihren Sohn übertragen, und zwar im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge mit Schenkung. Zahlungen o. Ä. sollen nicht erfolgen. Fraglich ist, wie das Grundstück nunmehr finanziell bewertet wird bzw. werden muss. Meine Fragen dazu sind: 1. Wie hoch ist der Einlagewert: a) des Grundstücks; b) des Gebäudes?
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