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Bürgschaftsinanspruchnahme,Einkünfte,außergewöhnliche Belastung

Unsere Mandanten waren mit jeweils 50 % an der G GmbH beteiligt, welche im Jahr 2013 an einen Mitarbeiter der GmbH verkauft wurde. Dieser Mitarbeiter wollte das betriebliche Girokonto bei der Volksbank beibehalten, konnte jedoch für den Kontokorrentkredit keine Sicherheiten bieten aufgrund der Finanzierung des Kaufpreises über die Sparkasse. Unsere Mandanten gaben für den Mitarbeiter (fremder Dritter) eine Bankbürgschaft in Höhe von 30.000 €, damit dieser das Girokonto fortführen konnte. Zum Zeitpunkt der Bürgschaft und des Firmenverkaufs sahen die Bilanzzahlen sowie die Auftragslage sehr gut aus. Die G GmbH musste am 06.11.2018 Insolvenz anmelden. Eine Fortführungsprognose gab es nicht, da der frühere Mitarbeiter kein Interesse mehr an einem Fortbestehen der Firma hatte. Der Insolvenzverwalter machte am 16.07.2019 die Forderung aus der Bürgschaft zum Ausgleich des Kontokorrentkredits der GmbH geltend. Die Volksbank hat den Betrag vom Privatkonto unserer Mandanten umgebucht. Gibt es eine Möglichkeit, die bezahlten 30 T€ steuerlich geltend zu machen?
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