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Zurechnung Unternehmereigenschaft,Umsatzsteuer,Innen-GbR

A ist Inhaberin eines Taxiunternehmens. Sie selbst hat keinen Führerschein. Der Ehemann B fährt das Taxi. Alle Einnahmen werden ordnungsgemäß aufgezeichnet. B erhält keinen Lohn für seine Tätigkeit als Fahrer. Trinkgelder werden von ihm nicht an A ausgehändigt, sondern verbleiben bei ihm. Im Rahmen einer BP rechnet der Prüfer eine geschätzte Summe an Trinkgeld den Erlösen hinzu, da A und B verheiratet und wegen der fehlenden Lohnzahlungen als Unternehmer anzusehen sind. Zudem geht die Arbeitszeit von ca. 40 Stunden die Woche über die normale Familienhilfe hinaus. Frage: Führt das vereinnahmte Trinkgeld des B, wie vom Prüfer angenommen, zu steuerpflichtigen Einnahmen bei A?
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