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Arbeitszeitkonto,Versorgungszusage,Rückstellung

Mitarbeiter X ist 54 Jahre alt und möchte mit 60 Jahren in den Vor-Ruhestand gehen und dann noch drei Jahre Geld von seinem Arbeitgeber bekommen, genau genommen: 3 x 60.000 € bis zum 63. Lebensjahr. In den sechs Jahren davor möchte er 6 x 30.000 € auf ein fondsgebundenes Konto (z.B. Renten/Aktienfonds) einzahlen, welches niedrig verzinst werden soll oder nicht verzinst wird. Hierfür wird seine jährliche Tantieme durch den Arbeitgeber zurückgestellt und das Geld wird in Fonds einbezahlt. Für die Verpflichtung wird eine Rückstellung in der Bilanz des Arbeitgebers gebildet, dass Guthaben wird aufgebaut und an den Herrn X verpfändet. X trägt auch das Ausfallrisiko, und wenn Verluste bzw. Negativzinsen anfallen, geht dies zu Lasten des X. X möchte praktisch eine Art „Lebensarbeitszeitkonto“ aufbauen, und der formale Aufwand soll gering gehalten werden. Frage: 1. Wie ist die steuerliche Einordnung, und welche Chancen und Risiken ergeben sich? 2. Kann eine Bilanzierung ohne Gutachten erfolgen, und ist dieses Vorgehen so umsetzbar?
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