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Betriebswohnung,Bilanzierungsgrundsätze,§ 4 EStG

Der Einzelunternehmer Herr G. betreibt ein Einzelunternehmen im Bereich Trockenbau. In einem Gewerbegebiet errichtet er ein Betriebsgebäude. In diesem Betriebsgebäude ist auch eine Betriebswohnung. Die Baugenehmigung in dem Gewerbegebiet erhält er nur in Zusammenhang mit dem Betreiben seiner Einzelfirma. Hinsichtlich der Betriebswohnung sind folgende Fragen zu klären: – Kann bzw. muss die Betriebswohnung im Privatvermögen ausgewiesen werden? Dies hätte auch zur Folge, dass für diesen Teil kein Vorsteuerabzug möglich ist. – Sofern die Wohnung Betriebsvermögen ist, wie ist der private Anteil der Nutzung zu berechnen? – Ist hier ein Vorsteuerabzug möglich? Ändert sich das Ergebnis, sofern das Gebäude zwar vom Inhaber der Firma gebaut wird, das Grundstück aber der Lebensgefährtin gehört?
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