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Handwerkerleistung,Haushalt

Unsere Mandantin hat für ihren Sohn eine Eigentumswohnung gekauft und trägt sämtliche Kosten. Der Sohn studiert und ist somit noch unterhaltsberechtigt. Kann unsere Mandantin die Kosten nach § 35a EStG im Rahmen der Betriebskostenabrechnung der ETW des Sohns in ihrer ESt als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, oder kann – auch bei einem unterhaltsberechtigten Kind – kein Aufwand im „eigenen“ Haushalt angenommen werden?
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