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Versicherungsentschädigung,Digitale Wirtschaftsgüter

Steuerpflichtiger H hat in seiner IT einen Cyberschaden im Jahr 2021. Betroffen sind hier alle Server, Switch, lokalen PCs sowie alle Laptops und PCs der Mitarbeiter im Home-Office. Die Cyberversicherung übernimmt den kompletten Schaden. Alle Server, Switch sowie Laptops und PCs der Mitarbeiter im Home-Office wurden ersetzt. Hier wurde für die bisherigen WG ein Vollabgang im Anlagevermögen erfasst. Bei den lokalen PCs im Büro wurden lediglich die Festplatten ersetzt. Diese werden weiter über die Restnutzungsdauer der bisherigen WG (PCs) abgeschrieben. Neben der Hardware wurden auch die Microsoft-Office-Produkte komplett ersetzt. Über den gesamten Schaden liegen entsprechende Rechnungen vor, die folgenden Vermerk tragen: „Bitte überweisen Sie lediglich die Umsatzsteuer, da die Versicherung den Nettobetrag bereits an uns (IT-Dienstleister) überwiesen hat.“ Fragen: 1. Wie ist die steuerliche Erfassung der Hard- und Software im Jahr 2021? a. Für die Server, Switche, Laptops und PCs? b. Für den Tausch der Festplatten der lokalen PCs im Büro? c. Für die Software? d. Für die Dienstleistung? 2. Wie ist die Versicherungsentschädigung steuerlich zu behandeln? Es gibt einen Selbstbehalt von 500 €. a. Für die Server, Switche, Laptops und PCs? b. Für den Tausch der Festplatten der lokalen PCs? c. Für die Software? d. Für die Dienstleistung? 3. Gibt es Weiteres zu beachten?
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