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Auflösung GmbH,Auflösungsverlust,Zeitpunkt

Unser Mandant ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer und Liquidator einer GmbH. Die Gesellschaft wurde im Januar 2019 aufgelöst und die Liquidation beschlossen. Im Dezember 2020 wurde das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt. Jahresabschlüsse ab 2018 wurden für die GmbH bisher weder durch uns noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erstellt. In der Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers für 2019 wurde das Stammkapital als vollständiger Verlust gem. § 17 EStG erklärt. Das Finanzamt will diesen nicht anerkennen, da die Liquidation noch nicht abgeschlossen ist, und fordert daher die Schlussbilanz an. Meine Fragen: Ist die Schlussbilanz zur Berücksichtigung des §-17-EStG-Verlusts notwendig, oder genügt nicht auch der Nachweis der Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse? Wenn die Schlussbilanz notwendig ist, kann diese durch uns erstellt werden, oder hat der vorläufige Insolvenzverwalter noch die Erstellungspflicht? Ist die Berücksichtigung des Verlusts in den Jahren 2019 oder 2020 zutreffend?
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