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§ 1a EStG,Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen,§ 32b Abs. 1 Nummer 5 EStG

Mein Mandant Herr S. war im Jahr 2020 ganzjährig in Deutschland nichtselbstständig tätig. Er hat eine doppelte Haushaltsführung am Tätigkeitsort in Deutschland. Die Ehefrau des Herrn S. lebt in Polen, wo sich auch die Hauptwohnung des Herrn S. befindet. Die Ehefrau erzielte im Jahr 2020 in Polen Einkünfte aus gewerblicher/selbstständiger Tätigkeit. Die Bescheinigung EU/EWR der ausländischen Steuerbehörde liegt vor. Meine Frage: Inwieweit sind die polnischen Einkünfte der Ehefrau in der Einkommensteuererklärung des Herrn S. zu berücksichtigen?
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