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Herstellungskosten,Abschreibung

Mein Mandant ist Handelsvertreter und plant diesbezüglich, einen Wintergarten an sein bisheriges Wohnhaus anzubauen, den er dann eigenbetrieblich nutzt. Hierzu wird eine Terrassenüberdachung angebracht, die Seitenwand besteht aus einem Aluminiumelement mit Sicherheitsglas, vorne wird eine Ganzglasschiebeanlage angebracht. Es liegen wegen der Vergrößerung der nutzbaren Fläche Herstellkosten vor. Es handelt sich um ein separates Wirtschaftsgut, getrennt vom Gebäude, da dieser Teil eigenbetrieblich genutzt wird. 1. Kann die Abschreibung über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren erfolgen? 2. Muss linear abgeschrieben werden, oder besteht als Betriebsvorrichtung Spielraum für eine degressive Abschreibung? 3. Wie wäre eine eventuelle private Mitbenutzung zu beurteilen?
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