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doppelte Haushaltsführung,Wohnungswechsel,VMA

Mein Mandant begründete am 01.01.2020 eine doppelte Haushaltsführung. Seine Familie wohnt in Singen, er hat am Beschäftigungsort in Markt Schwaben ab 01.01.2020 eine Wohnung gemietet. Am 01.08.2021 zieht mein Mandant in eine andere Wohnung ab Beschäftigungsort, seine Arbeitsstelle ist aber die gleiche geblieben. Auch die neue Wohnung erfüllt die Kriterien für eine doppelte Haushaltsführung. Frage: 1. Wird durch den Umzug in eine andere Wohnung eine neue doppelte Haushaltsführung begründet? 2. beginnt der 3 Monatszeitraum für den Ansatz der Verpflegungsmehraufwendungen bei einem Umzug in eine andere Wohnung ohne zeitliche Unterbrechung der Arbeit erneut? 3. Mein Mandant hat einen Firmenwagen. Ist es richtig, dass die wöchentlichen Familienheimfahrten und die erste und letzte Fahrt zur Tätigkeitsstätte bzw. zum eigenen Hausstand dann nicht als Werbungskosten angesetzt werden dürfen?
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