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Rufbereitschaft,steuerfreie Zuschläge,gesonderter Ausweis auf der Lohnabrechnung

Unser Mandant zahlt freiwillig während der Rufbereitschaft einen Stundenlohn, welcher jedoch niedriger ist als der Stundenlohn für tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Zusätzlich möchte er Sonntagszuschläge auszahlen. Hierzu sollten wir wissen, wie der Grundlohn von max. 50 € für die Steuerfreiheit (bzw. 25 € für die SV-Freiheit) definiert ist. Wird als Grundlohn der reguläre Stundenlohn angesetzt oder der Stundenlohn, welcher für die den Zuschlägen zu Grunde liegenden Arbeitszeiten festgelegt ist?
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