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§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6b EStG,Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit,Außendienstmitarbeiter

Der Kunde ist regionaler Außendienstleiter und hat keinen eigenen regelmäßigen Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber. Er ist häufig unterwegs und hat sich für seine Vorbereitungsarbeiten und Planungen ein eigenes Büro in seinem Haus eingerichtet. Das Verhältnis Heimarbeit zu Außendienst beträgt ca. 30 : 70. Sind in diesem Fall die Kosten des Büros in unbeschränkter Höhe abziehbar oder nur in eingeschränkter Höhe von 1.250 € im Jahr? Ändert sich etwas bei dieser Betrachtung, wenn das Verhältnis Heimarbeit zu Außendienst 55 : 45 beträgt?
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