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§ 39b Abs. 3 Satz 9 EStG,§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG,Kapitalabfindung

Dem Einmanngesellschafter und alleinigen Geschäftsführer einer GmbH wurde im Jahre 1989 eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Laut Vertrag bestand die Möglichkeit, sich den Wert der Rückstellung ab dem Erreichen des Pensionsalters (65 Jahre) auszahlen zu lassen. Der Geschäftsführer hat mit seinem 69. Lebensjahr von dieser Regelung Gebrauch gemacht, zumal er seine Gesellschaftsanteile baldmöglichst verkaufen wollte. Die Geschäftsführervergütung wurde zum selben Zeitpunkt eingestellt. Unterliegt diese Auszahlung der sogenannten 1/5-Regelung oder ist diese der vollen Lohnsteuer zu unterwerfen?
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