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Betriebliche Altersversorgung,Entgeltumwandlung

Eine Mitarbeiterin wandelt im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge den höchstmöglichen steuer- und sozialversicherungsfreien Beitrag um. Es handelt sich um einen im Jahr 2019 abgeschlossenen Vertrag (Direktversicherung). Der Arbeitgeber hat eine Sozialversicherungsersparnis. Mithin muss er 15 % des Beitrags als Zuschuss in die Direktversicherung einzahlen. Diesen Zuschuss will der Rentenversicherungsträger jetzt aber sozialversicherungspflichtig behandeln. Wenn ja, ist er dann auch steuerpflichtig?
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