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Einkommensteuer,Stadträtin,Steuerfreie Einnahmen

Meine Mandantin Frau B. bezog im Jahr 2020 aus ihrer Tätigkeit als Stadträtin in einer Stadt mit 30.000 Einwohnern Bezüge in Höhe von insgesamt 5.000 €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Sitzungsgeld: 2.500 € Aufwandsentschädigung: 2.000 € Pflegegeld: 400 € Verdienstausfall: 100 € Meine Frage hierzu: Wie sind diese Bezüge in der Einkommensteuererklärung des Jahres 2020 zu berücksichtigen?
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