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Inflationsprämie,Zusätzlichkeit nach § 8 Abs. 4 EStG,freiwillige Bonuszahlung

Bei der Inflationsprämie heißt es, dass diese möglich ist für zusätzliche Arbeitgeberleistungen neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Wie ist das bei folgendem Sachverhalt zu sehen: Mandant zahlt jährlich im November (nicht in den Arbeitsverträgen der Arbeitnehmer schriftlich festgelegt) einen Bonus, der abhängig von der Leistung der MA in diesem Jahr und variabel gestaltet ist oder auch ganz wegfallen kann; Arbeitgeber teilt jährlich auch den AN mit, dass diese Leistung eine freiw. Leistung ist und widerrufen werden kann bzw. auch bei Austritt im Folgejahr wieder teilweise zurückgefordert werden kann. Würde diese Bonuszahlung unter den Begriff der zusätzlichen Leistung zählen, und könnte hierfür die neue Inflationsprämie genutzt werden?
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