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Tantieme,Corona,Zahlung

Eine GmbH erzielt im Jahr 2020 einzig deshalb einen Jahresüberschuss, weil sie Corona-Hilfen erhielt. Ohne diese Hilfen würde sie einen Fehlbetrag erzielen. Besteht für die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer dennoch ein Anspruch auf Zahlung einer Tantieme? Falls ja, steht dies dann nicht im Widerspruch zu den Corona-Hilfen?
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