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Besteuerung eines Fahrrads,Geldwerter Vorteil,Unentgeltliche Wertabgabe

AG will seinem Mitarbeiter (Minijobber) ein E-Bike anbieten. Geht das grundsätzlich, auch bei einem Minijob? Mitarbeiter A hat ein Monatseinkommen von 250 €, Mitarbeiter B hat ein Monatseinkommen von 450 €. Wie wirkt sich das steuer- und sozialversicherungsrechtlich aus, wenn der AG den Vorteil über a) eine Gehaltsumwandlung oder b) zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zahlt? Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn der AG a) das Fahrrad least, b) das Fahrrad kauft? Muss der AN Fahrten Wohnung – Arbeit versteuern? Was ist, wenn er gar nicht mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt? Ich bitte auch für alle Varianten um die USt-Würdigung.
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