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Pauschbetrag,Versorgungsbezüge,reguläre Einnahmen

Unser Mandant K hat im Jahr 2020 lt. Lohnsteuerbescheinigung 22.300 € erhalten. Darin enthalten sind Versorgungsbezüge in Höhe von 12.147,96 €. Der Differenzbetrag von 10.152,04 € kommt aus einer sog. Variorente des ehemaligen Arbeitgebers. K ist im Mai 2018 in Rente gegangen. Zum Versorgungsbezug erhält K im Jahr 2020 unstrittig den Freibetrag für Versorgungsbezüge von 1.796 € und den Werbungskostenfreibetrag zu Versorgungsbezügen von 102 €. Im Jahr 2019 bekam K auch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 €, im Jahr 2020 gewährte das Finanzamt lediglich einen anteiligen Arbeitnehmerpauschbetrag von 23 €. Unsere Frage: Ist es zutreffend, dass K auch im Jahr 2020 den Anspruch auf den vollen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € hat?
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