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DBA Schweiz,Grenzgänger,AnoBAG

Herr H, wohnhaft in der Schweiz, arbeitet bei einem Arbeitgeber A in Deutschland. Er arbeitet fünf Tage die Woche, in der Regel drei in Deutschland und zwei im Homeoffice in der Schweiz. Dies war aufgrund der Pandemie sehr variabel und ist es auch weiterhin. In D hat H keinen Haushalt begründet, er ist für die Tage, an denen er in D tätig ist, in einem Hotel untergebracht. A hat Herrn H sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig abgerechnet. Kollege Steuerberater aus der Schweiz ist der Ansicht, dass Herr H in der Schweiz sowohl steuerpflichtig als auch sozialversicherungspflichtig ist. Er beabsichtigt die Doppelbesteuerung, da Herr H in der Schweiz unter dem Status „ANOBAG“ geführt wird. 1. Ist die steuerpflichtige Abrechnung in Deutschland durch den Arbeitgeber korrekt? 2. Hat der Status „ANOBAG“ Einfluss auf die Steuerpflicht?
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