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Fahrtenbuch,Fehler

In einem ansonsten korrekt geführten Fahrtenbuch ist die Fahrt zum Reifenwechsel im März erst im April eingetragen. Außerdem ist der Kilometerstand auf der Werkstattrechnung mit 8.000 km statt mit 17.000 km, wie er zu diesem Zeitpunkt im Fahrtenbuch steht, angegeben – dies ist nachweislich ein Fehler der Werkstatt. Beim Reifenwechsel im Herbst stimmen dagegen die Angaben im Fahrtenbuch und auf der Werkstattrechnung überein. Der Prüfer will das Fahrtenbuch wegen dieses Fehlers verwerfen. Zu Recht?
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