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Pkw,Nutzung

Die GmbH stellt dem alleinigen Gesellschaftergeschäftsführer und dem zweiten Geschäftsführer je einen Pkw mit Bruttolistenpreis von 100.000 € zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung. Durch Gesellschafterbeschluss und vertragliche Vereinbarung wird festgehalten, dass beide die Pkws nicht für private Zwecke nutzen dürfen, allein der Weg zwischen der jeweiligen Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte wird als Privatnutzung gestattet und als Sachbezug mit BLP mal 0,03 % mal Entfernung versteuert. Es werden keine Fahrtenbücher geführt. Die Geschäftsführer arbeiten beide Montag bis Samstag und müssen den Autoschlüssel nicht abgeben. Fragen: 1) Kann durch die vertraglichen Vereinbarungen die Anwendung der 1-%-Methode für Privatnutzung verhindert werden? 2) Wie wäre der Fall einzuordnen, wenn eine Privatnutzung ganz ausgeschlossen wird und die Pkws allabendlich auf dem Werksgelände stehen gelassen werden müssen? 3) Sind die beiden Geschäftsführer hier gleich zu behandeln?
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