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Wohnsitz,Auslandssemester

Die Mandantin hat von 09/2018 bis 06/2020 ein Masterstudium (MBA) in Dänemark absolviert. Vorher hat sie bereits in Vollzeit gearbeitet. Für das Studium wurde sie vom Arbeitgeber freigestellt. In Dänemark hat sie eine Wohnung angemietet. Fahrten wurden mit dem eigenen Pkw getätigt. Studiengebühren sind nicht entstanden. Im Rahmen dieses Studiums hat sie auch ein Auslandssemester in Portugal absolviert. Auch in Portugal wurde eine Unterkunft angemietet. Während des gesamten Studiums hat sie ihre Wohnung in Deutschland behalten. Neben den Kosten für das Auslandssemester in Portugal sollen auch die in Dänemark entstandenen Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung erklärt werden (Unterkunft, Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate). Ist dies möglich?
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