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Arbeitsunfähigkeit Haupterwerb,Minijob,Gefährdung des Heilungserfolgs

Der Arbeitnehmer hat eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und einen Minijob. Nach Ablauf von sechs Wochen Krankheit bekommt er Krankengeld. Er möchte gerne im Minijob weiterarbeiten, leichte Bürotätigkeit im Homeoffice. Darf der Arbeitnehmer im Minijob weiterarbeiten, obwohl er krankgeschrieben ist? Muss er dies der Krankenkasse melden? Wird dann das Krankengeld gekürzt?
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