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Werbungskosten,Homeoffice-Pauschale,Arbeitsmittel

Folgender Sachverhalt: Steuerpflichtiger hat seine Einkommensteuererklärung 2020 selbst erstellt. Einen Großteil des Jahres hat er im Homeoffice gearbeitet (lt. Arbeitsvertrag als Architekt/techn. Zeichner). Für anzuschaffende Arbeitsmittel erhielt er von seiner Arbeitgeberin keine Erstattung, so dass die Aufwendungen voll zu seinen Lasten gingen. Ein Arbeitszimmer besteht nicht; es wurde die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 600 € in Anspruch genommen. Das Finanzamt hat die Werbungskosten der „Arbeitsmittel“ größtenteils nicht anerkannt mit der Begründung, dass die fast ausschließlich berufliche Nutzung nicht nachgewiesen wurde. Der von ihm selbst eingelegte Einspruch soll jetzt von uns begründet werden. Ein erstes Schreiben hatte nicht allzu großen Erfolg. Das Finanzamt fordert weiterhin eine schlüssige Nutzungsaufteilung. Es handelt sich im Einzelnen um – HDMI Kabel 9,00 € – Beleuchtung 254,57 € – Schutzhüllen 29,23 € – I-Phone 636,00 € – Apple Watch 679,90 € – Kopfhörer 237,99 € – Mac-Maus 78,78 € – Tracker 99,00 € – Kameratasche 24,00 € – Mini-Stativ 20,00 € SUMME: 2.068,47 € Gibt es schon Erfahrungswerte hinsichtlich der Problematik von absetzbaren Arbeitsmitteln im Homeoffice? Ansonsten könnte eine schlüssige Nutzungsaufteilung nur im Schätzungsweg erfolgen!?
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