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Arbeitnehmer,Pkw

Ein Mandant hat in seinem Fuhrpark (GmbH) einen Pkw, den er seinem Mitarbeiter überlässt, jedoch nicht im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Er hat mit ihm die Vereinbarung getroffen (mündlich), dass – damit das Auto nicht stehen bleibt – sämtliche Kosten an den Mitarbeiter weiterberechnet werden. Das wird auch so umgesetzt, so dass das Unternehmen nicht mit irgendwelchen Aufwendungen belastet ist. Fragestellung: 1. Ist diese Verfahrensweise zulässig, so dass die 1-%-Regel nicht zur Anwendung kommt und der Mitarbeiter auch keine weiteren Lohnbestandteile (1-%-Regel/Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte) versteuern muss? 2. Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Reisekosten für Fahrten, die der Arbeitnehmer mit diesem Fahrzeug im Auftrag des Arbeitgebers durchführt, vergüten? 3. Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte pauschal versteuert erstatten? 4. Muss hierzu eine schriftliche Vereinbarung vorliegen oder reicht eine mündliche Vereinbarung?
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