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Betriebsveranstaltung,Arbeitnehmerbegriff,Ehrenamt

Ich bitte um die steuerliche Beurteilung des folgenden Sachverhalts: Es liegt ein Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit vor. Der Verein möchte eine Betriebsfeier veranstalten. Hierzu werden sowohl Angestellte (20 Personen) als auch ehrenamtliche Mitarbeiter ohne Lohnzahlung (200 Personen) eingeladen. Für die Angestellten greift hier selbstverständlich der Freibetrag i.H.v. 110 € (unter den gegebenen Voraussetzungen). Es stellt sich folgende Frage: Wie verhält es sich hierbei mit den 200 Ehrenamtlichen? Ist hier auch der Freibetrag i.H.v. 110 € zu gewähren oder werden hierfür lediglich 35 € pro Person gewährt?
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