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Progressionsvorbehalt,Lohnersatzleistungen,Steuererklärungspflicht

Meine Mandantin ist ledig und bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Bisher war sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Im Jahr 2021 hat sie Kurzarbeitergeld, Elterngeld sowie Mutterschaftsgeld bezogen (über 410 €). Dementsprechend ist sie grundsätzlich für das Jahr zur Abgabe verpflichtet. Lohnsteuer wurde für das Jahr nicht gezahlt. Nach Berechnung und Prüfung der Bezüge im Jahr 2021 ist festzustellen, dass diese weit unter dem Grundfreibetrag liegen. Meine Frage: Ist in dieser Situation trotzdem eine Einkommensteuererklärung zwingend abzugeben oder kann darauf verzichtet werden, wenn vorab schon klar ist, dass die Bezüge unter dem Grundfreibetrag liegen?
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