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Fahrtenbuch,Dienstwagen,Pauschale

Der Steuerpflichtige hat einen Dienstwagen. Er führt kein Fahrtenbuch. Er hat Pauschalen für den geldwerten Vorteil (1-%-Regelung plus 0,03 % für jeden Entfernungs-km) in der Lohnabrechnung und versteuert diese individuell (also keine pauschale Lohnsteuer, die der Arbeitgeber zahlt). Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer eine Kostenaufstellung des Dienstwagens über die Netto-Kosten des gesamten Jahres. Frage: 1. Darf der Arbeitnehmer auf Grund der Kostenaufstellung höhere Werbungskosten für die Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte ansetzen? 2. Wenn der Stpfl. kein Fahrtenbuch führt, reicht eine Notiz zum 01.01. und zum 31.12. jeden Jahres, um den km-Stand zu dokumentieren und so die Kosten pro gefahrenen km festzustellen? 3. In welchen Fällen darf man überhaupt von der Pauschale von 30 bzw. 35 Cent abweichen, wenn man kein Fahrtenbuch geführt hat?
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