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erste Tätigkeitsstätte,private Pkw-Nutzung,Betriebsaufspaltung

Wir begleiten einen Mandanten. Dieser ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, wohnt rund 70 km entfernt von dieser GmbH und ist aktuell nur für 20 Stunden als Geschäftsführer sozialversicherungsfrei bei der Gesellschaft angestellt. Die andere Zeit widmet er seinem Studium. Ab Januar wird ihm ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung gestellt, da seine Außendiensttätigkeit zugenommen hat und er schwerpunktmäßig bei der Betreuung der Kunden vor Ort tätig ist. Er versteuert selbstverständlich nach der 1-%-Regelung für dieses Kfz. Er fährt kaum in die Gesellschaft, sondern ist im Wesentlichen bei den Kunden vor Ort für die Gesellschaft tätig, und sofern Verwaltungsarbeiten in überschaubarem Umfang anfallen, erledigt er diese von zu Hause aus. Aufgrund dessen ist im Anstellungsvertrag geplant, sein Aufgabengebiet zu beschreiben und festzulegen, dass seine erste Tätigkeitsstätte für verwaltungstechnische Arbeiten im häuslichen Umfeld liegt. Durch diese Vereinbarung dürfte doch die Versteuerung etwaiger pauschaler Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausgeschlossen sein, denn die erste Tätigkeitsstätte liegt ja bei ihm zu Hause durch Anordnung des Arbeitgebers, oder? Parallel dazu haben wir sicherheitshalber unseren Mandanten gebeten, sollte er wirklich einmal persönlich von zu Hause aus in die Firma fahren (dies kommt voraussichtlich maximal alle zwei Wochen vor bzw. nur bei wichtigen Meetings etc., die nicht per Videokonferenz zu erledigen sind), diese Tage einzeln aufzuzeichnen, um – falls das Finanzamt auf eine Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte besteht – zumindest die individuelle tagegenaue Versteuerung zu erwirken. Wie sehen Sie die diesbezügliche lohnsteuerrechtliche Rechtslage? Im Übrigen ist unser Mandant auch Eigentümer der Wohnung und damit auch des potentiellen Homeoffices. Liegt dann eine Betriebsaufspaltung vor? In unserem Fall ist es allerdings so, dass das Homeoffice nicht ausschließlich für die Geschäftsführer-Tätigkeit genutzt wird, sondern die Nutzung eigentlich von untergeordneter Bedeutung ist. An Kosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung würden wir auch nicht die exakten Kosten des häuslichen Arbeitszimmers ansetzen, sondern nur die Arbeitszimmerpauschale in Höhe von maximal 600 €. Das häusliche Büro wird auch für Studienzwecke genutzt und auch von dem in Wohngemeinschaft mitlebenden Bruder, so dass wir u.E. keine ausschließliche Nutzungsüberlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage für die GmbH vorliegen haben. Liegt dennoch eine Betriebsaufspaltung vor, obwohl die Räumlichkeiten kein notwendiges Betriebsvermögen darstellen? Und falls wider Erwarten dennoch eine Betriebsaufspaltung gegeben wäre, dann wären doch nur die GmbH-Anteile Betriebsvermögen des Besitzunternehmens, denn eine Zuordnung des Home-Offices in Gänze zur Betriebsaufspaltung ist durch die private Mitnutzung der Räumlichkeiten ja nicht gegeben, oder? Bitte teilen Sie mir Ihre Einschätzung zur Thematik Betriebsaufspaltung mit.
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