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§ 34 EStG,Abfindung

Sachverhalt: Unser Mandant ist als Geschäftsführer bei einer Firma beschäftigt. Ihm wurde zum 30.06.2022 gekündigt. Er hat eine Kündigungsfrist von einem Jahr, also erhält er noch bis zum 30.06.2023 monatlich Gehalt. Der Mandant möchte sich aber den Gesamtbetrag (den er für Juli 2022 bis Juni 2023 bekommen würde) im Jahr 2022 auszahlen lassen. Frage: Wenn er sich den Betrag auszahlen lässt, ist er dann über die 1/5-Regelung begünstigt, da es sich hier nicht um eine richtige Abfindung handelt, sondern um eine Vorauszahlung im Rahmen der Freistellung?
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