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Elektrofahrzeug,Anschaffung vor 2019,§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG,Arbeitnehmer

Ein Unternehmer hat sein e.K. in eine GmbH umgewandelt. Jetzt bekommt er einen Dienstvertrag als GF mit Pkw-Überlassung. Das Fahrzeug ist ein E-Pkw, welchen er vor 2019 angeschafft und als Unternehmer auch privat genutzt hat. Wenn er diesen ab 05/2022 als Arbeitnehmer überlassen bekommt, darf ich die Halbierung des BLP vornehmen, da dieses Fahrzeug bisher noch nicht an einen Arbeitnehmer überlassen wurde? Gilt hier die weite Auslegung des BMF?
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