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doppelte Haushaltsführung

Unser Mandant ist in S wohnhaft und in einem ersten Arbeitsverhältnis. Er hat ein zweites Arbeitsverhältnis in B, so dass er in B eine DHHF begründet hat. Bis Mai 2020 wohnte er in einer angemieteten Wohnung. Nachdem ihm die Wohnung in B gekündigt wurde, hat er zunächst in Hotels übernachtet. Ab August 2020 ist er bei seinem Sohn untergeschlüpft (der Sohn ist im August 2020 in eine neue Mietwohnung in B eingezogen). An den Unterhaltskosten hat unser Mandant sich für die Zeit von August 2020 bis Dezember 2020 in der Form beteiligt, dass er die gebrauchte Küche der Vormieterin in Höhe von 1.500 € bezahlt hat. Fragen: 1) Muss zwingend jährlich Geld vom Vater an den Sohn fließen, um die DHHF im Rahmen des „Unterschlüpfens beim Sohn“ anerkannt zu bekommen? Oder ist ein Ansatz von „Mietanteilen/Mietpauschalen“ möglich → wohl eher nicht, da Werbungskosten durch Ausgaben verursacht werden? 2) Muss der Vater sich an den Mietkosten beteiligen, oder reicht es, dass er sich an den laufenden Kosten (z.B. Strom, Wasser, Gas, laufende Einkäufe etc.) beteiligt? 3) Kann der Vater die Kosten unter 2) auch als Werbungskosten ansetzen, wenn es sich nicht um Mietanteile handelt (sondern nur um Nebenkosten oder Einkäufe)? 4) Wenn der Vater die Kosten unter 2) als Werbungskosten im Rahmen der DHHF ansetzt – muss der Sohn die Einnahmen dann versteuern?
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