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Einkommensteuer,Gruppenkrankenzusatzversicherung,Geldwerter Vorteil

Eine Bank hat für ihre Angestellten und die selbständigen Handelsvertreter der Bausparkasse, die in der gleichen Filiale sitzen, eine Gruppenkrankenzusatzversicherung abgeschlossen. Mein Mandant, einer der Handelsvertreter, ist nun mitversichert, obwohl er kein AN der Bank ist. Versicherungsbestätigung liegt vor. Ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern? Wenn ja, wie ermittelt sich dieser? Wären die Leistungen aus der KV zu versteuern oder nur der anteilige Beitrag?
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