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Firmenfahrzeug,Nutzung durch mehrere Arbeitnehmer,Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Unser Mandant A betreibt einen Gewerbebetrieb in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Der Betrieb beschäftigt (unter anderem) vier Mitarbeiter, die in näherer Umgebung, also wenige Kilometer vom Betriebsgebäude des A, wohnen. Der A beabsichtigt, für das Unternehmen ein Elektrofahrzeug anzuschaffen. Das Fahrzeug ermöglicht die 0,25-%-Regel für Privatfahrten. Das neue Fahrzeug soll dazu dienen, dass die vier Mitarbeiter aus dem Umkreis gemeinsam in einer Art Fahrgemeinschaft von und zur Arbeitsstätte mit dem Fahrzeug fahren können. Konkret wird also der Mitarbeiter, der am weitesten von der Arbeit entfernt wohnt, das Fahrzeug bei sich daheim haben und auf dem Weg von der/zur Arbeit alle weiteren Mitarbeiter „aufsammeln“. Es soll nach Wunsch des A ein Fahrtenbuch geführt werden, und Privatfahrten sollen den Mitarbeitern generell mit dem Fahrzeug untersagt werden. Hierzu unsere Fachfrage: 1) Wenn es nun doch zur 1-%-Regelung bzw. 0,25-%-Regelung käme – welcher Mitarbeiter müsste diese dann tragen? Oder jeder der vier Mitarbeiter zu 1/4? 2) Wie sind die vier Mitarbeiter von der 0,36-ct.-p.-km-Regelung betroffen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte? 3) Gibt es aus Ihrer Sicht Besonderheiten oder evtl. Hemmnisse für die von A gewünschte Gestaltung, die zu beachten wären?
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